Betreuung

Betreuungsangebote zur Entlastung pflegender Angehöriger:

Unsere Betreuungsangebote beinhalten die stundenweise Einzel-
betreuung von hilfebedürftigen Menschen durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, zur Gewährleistung der Sicherheit und einer das Wohlbefinden fördernden Beschäftigung:
      • stundenweise Einzelbetreuung, Unterhaltung und Spaziergänge
      • Betreuung von Menschen mit Schlaganfall
      • Betreuung von Menschen mit Demenz
      • Nachtwache
Nach § 45 a/b SGB XI können die Kosten für Betreuungsleistungen bei Menschen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung erstattet werden. Die Höhe des Erstattungsanspruchs wird von der Pflegekasse
im Einzelfall festgelegt und beträgt höchstens 100 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag).

Betreuung durch osteuropäische Haushaltshilfen (FairCare):

Vermittlung osteuropäischer Haushaltshilfen unter legalen, fairen Bedingungen. 
Die Einsatzleiterinnen  Brigitte Morlock und  Christel Kirmse stehen Ihnen für nähere Informationen gerne zur Verfügung.